Der 31. Mai ist der letzte Tag für die Abgabe der jährlichen Steuererklärung. Jeder Steuerpflichtige weiß, dass eine verspätete Abgabe mit Bußgeldern geahndet werden kann. In unserem Artikel möchten wir einige Tipps geben, die Ihnen helfen, die Einkommensteuer zu senken.
Wenn Sie verheiratet sind, gibt es zwei Arten der Steuerberechnung: gemeinsame und getrennte Veranlagung. Es empfiehlt sich, im Voraus die Variante zu wählen, bei der die Höhe Ihrer Einkommensteuer geringer ausfällt.
Wenn sich beim Ausfüllen der Steuererklärung herausstellt, dass Ihre beruflichen Aufwendungen für das gesamte Jahr nicht mehr als 1000 Euro betragen, können Sie diesen Betrag pauschal in Ihrer Erklärung angeben, statt die tatsächlichen Kosten einzeln aufzuführen.
Aufwendungen für Gegenstände, die Sie für die Arbeit verwenden (Fachliteratur, Werkzeuge, Computer, in manchen Bereichen — Arbeitskleidung, deren Reinigung usw.), können berücksichtigt werden, wenn Sie diese zu mindestens 90 % für Ihre berufliche Tätigkeit nutzen. Andernfalls müssen Sie die Kosten in einen beruflichen und einen privaten Anteil aufteilen. Wenn der Anschaffungswert dieser Gegenstände 410 € (netto) nicht übersteigt, können die Kosten im betreffenden Steuerjahr vollständig geltend gemacht werden; übersteigt er diesen Betrag, so sind die Ausgaben auf den normierten Nutzungszeitraum zu verteilen.
Kosten für Telefon und Internet, wie Grundgebühren — Kosten für Anrufe, Anschlussgebühren usw. — können ebenfalls berücksichtigt werden, wenn Sie 90 % dieser Kosten beruflich nutzen. Andernfalls sollten diese Kosten ebenfalls ...